online Hausverwaltung nicht mehr geschütztQuelle: Immobilienmagazin März 2009 Herbe Niederlage für die Wiener online Hausverwaltung: Nach jahrelangem Rechtsstreit - das Ersturteil stammt vom Mai des Vorjahres - hat nun auch das Oberlandesgericht gegen das Klagsbegehren der online Hausverwaltung entschieden. Demnach darf sich künftig auch der Wiener Hausverwalter Haselsberger letztinstanzlich "online Hausverwaltung" nennen. Und nicht nur er.
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Gerichtsurteile: die beschreibende Bezeichnung Online-Hausverwaltung darf ab sofort von jedem verwendet werden. Wie es dazu kam, lesen sie hier:
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07.02.2012
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