Online Hausverwaltung nicht mehr geschütztQuelle: Standard 21./22. März 2009 Nach einem vom Wiener Hausverwalter Haselsberger letztinstanzlich erkämpften Urteil darf sich künftig jeder "online-Hausverwaltung" nennen. Walter Haselsberger ist ein ganz besonderer Hausverwalter. Einer, der weder Konflikte scheut und diese widrigenfalls auch offen austrägt. Einer, der sich grundsätzlich voll einbringt. Das ist indessen nicht immer zur vollen Freude aller Marktteilnehmer. Jedenfalls für die online Hausverwaltung hat das eine für sie wenig erfreuliche Seite.
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Gerichtsurteile: die beschreibende Bezeichnung Online-Hausverwaltung darf ab sofort von jedem verwendet werden. Wie es dazu kam, lesen sie hier:
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05.09.2010
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